Zur Ermittlung des Wertes von Immobilien stehen verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Auswahl, die einzeln oder kombiniert angewendet werden:
Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Das Sachwertverfahren wird vor allem bei Immobilien verwendet, die nicht zur Ertragserzielung dienen, wie z.B. eigengenutzte Einfamilienhäuser. Die Berechnung bei dieser Art der Immobilienbewertung basiert auf der Bodenwert- und der Gebäudewertermittlung.
Das allgemeine Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Immobilien verwendet. Dazu zählen alle Immobilien, bei denen nicht die Eigennutzung, sondern die Ertragserzielung im Vordergrund stehen, wie z.B. vermietete Mehrfamilienhäuser.
Beim Vergleichswertverfahren wird für die Liegenschaftsbewertung ein Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Dieses Verfahren wird klassisch bei unbebauten Grundstücken verwendet. Es erfolgt eine unmittelbare Ableitung aus aktuellen Marktdaten, wodurch es - wenn möglich - als vorrangiges Verfahren anzuwenden ist.
Mag. (FH) Michaela Rest MSc
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
für das Liegenschaftswesen
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