Aufwand einer Bewertung



In der Liegenschaftsbewertung ist zwischen einem Sachverständigengutachten und allen anderen Bewertungen (Kurzgutachten, Marktwerteinschätzung, Wertindikation, Grobschätzung, etc.) zu unterscheiden. Für eine Verkehrswertermittlung (Gutachten) durch eine gerichtlich beeidete Sachverständige sind Sie bei mir richtig. Für andere Bewertungen Ihrer Liegenschaft wenden Sie sich zB an den lokalen Immobilienmakler Ihres Vertrauens, führen eine Online-Bewertung durch oder wenden sich an einen anderen Fachmann (zB Baumeister, Hausverwalter, …).


Arten der Liegenschaftsbewertung

 

Sachverständigengutachten

 

andere Wertermittlungen

Vom Gerichtsgutachter erstellt. Von Immobilienfachleuten durchgeführt.
Gutachten - geeignet zur Vorlage bei Gerichten und Behörden. Können Kurzfassungen sein.
Besichtigung vor Ort "Desktopbewertung" oder Begehung vor Ort
Aushebung sämtlicher relevanter Unterlagen durch den SV persönlich oder für diesen Zweck geschulte Fachkräfte. Einsichtnahme in die beim Auftraggeber aufliegenden Unterlagen.

Einhaltung der Gesetze und ÖNORMEN.

Methoden sind frei wählbar.

Die Haftpflichtversicherung deckt nur Gutachten.

Nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt.

Sachverständiger erstellt seine Gutachten höchstpersönlich.

Heranziehung von automatisierten Computerprogrammen.

Sachverständige haben ein Rundsiegel, welches ein Dokument als Gutachten klar kennzeichnet.

Kein Rundsiegel.
Immobilienwertermittlung
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Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige verwende ich für meine Liegenschaftsbewertungen das Liegenschaftsbewertungsgesetz  und die ÖNORMEN der Reihe B 1802 und befolge meinen Sachverständigeneid und die Standesregeln. Als Mitglied des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen halte ich mich an die Statuten.

 

Hier finden Sie die Gesamtinformation, warum Kurzgutachten nicht zur Vorlage bei Gericht oder Behörden geeignet sind:

Wertermittlungsgutachten von Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen 

 

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Download:

Allgemeine Auftragsbedingungen für Sachverständigenleistungen